HUNDEBISS | Hund hat gebissen | Schadensersatz - Anwalt für Schadensersatzanspruch bei Hundebiss und Hundeattacken
Ihr Hund hat gebissen? Sie wurden von einem Hund gebissen? Sie kamen in eine Hundebeisserei und Ihr Hund soll gebissen haben? Nach dem Hundebiss verlangt man von Ihnen Ersatz der Kosten, Schmerzensgeld? Es steht nicht fest welcher Hund gebissen hat? Ihr Hund hat nicht gebissen, oder er hat sich nur gewehrt? Dennoch werden Sie bei der Ordnungsbehörde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt?

Hundebiss und seine rechtlichen Folgen
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Mein Hund hat einen Menschen gebissen! Welche Probleme kommen auf mich zu wenn mein Hund gebissen hat?
Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für alle Rechtsprobleme rund um einen Hundebiss-Vorfall beraten wir seit 20 Jahren bundesweit Hundehalter sowie auch Hundebiss-Geschädigte im gesamten Bundesgebiet:

- Nach einem Hundebiss: Verfahren der Ordnungsbehörde: Bußgeld, Maulkorbzwang, Wesenstest, Einstufung als gefährlicher Hund - Das Verfahren

- Schmerzensgeld nach einem Hundebiss: Abwehr sowie Forderung von Schmerzensgeld und Schadenersatz Ansprüchen / Hundehaftpflichtversicherung

- Strafverfahren nach einem Hundebiss: fahrlässige & gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung



Aktuelles zum Thema Gefährliche Hunde, Hundegesetze, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Hundebiss finden Sie auch unter Hunderechtsblog: Der Tieranwalt

Schmerzensgeld nach Hundebiss / Urteile :

Hundebiss | Schmerzensgeld: Wer seinen Hund aus einer Hunderangelei befreit und gebissen wird kann Schmerzensgeld verlangen auch wenn nicht feststeht welcher Hund gebissen hat!

Schmerzensgeld für gebissenen Hundehalter: Kein Mitverschulden trotz Eingriff in eine Hunderangelei
Wird ein Hundehalter bei einer aggressiven Hunderauferei gebissen, kommt es für die Forderung von Schmerzensgeld und Schadenersatz nicht darauf an, ob der fremde oder der eigene Hund gebissen hat. Es kommt demnach nicht darauf an ,ob man von seinem eigenen Hund gebissen wurde. Entscheidend ist vielmehr, welcher Hund für die Rauferei verantwortlich war und damit letztlich die Verletzung verursacht hat, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Das Gericht sprach einem vom Hund gebissenen Hundehalter Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe 5.000 Euro zu.

Hunde treffen aufeinander und plötzlich geht eine Beisserei los. Welcher Hundebesitzer hat hier nicht auch schon instinktiv in eine Hundebeisserei eingegriffen um seinen Hund zu schützen. Dieses Urteil ist ein weiteres von der Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht erstrittenes Urteil, dass erneut belegt, dass Hundehalter nicht automatisch ein Mitverschulden an einem Hundebiss trifft, nur weil sie bei dem Versuch ihren Hund zu schützen in eine Hunderangelei eingegriffen und dabei selbst gebissen wurden.


Hundebiss | Haftung: Bei einer Hundebeißerei vom anderen Hund gebissen


Kommt es beim Spazierengehen mit dem Hund zu einem Gerangel zwischen zwei Hunden, in dessen Rahmen der Halter des einen Hundes von dem anderen Hund gebissen wird, so ist die typische Tiergefahr eigenen Hundes des vom Hund gebissenen Geschädigten bei der Schadensentstehung mitursächlich geworden, was sich der vom Hund gebissene Geschädigte mindernd auf seinen Anspruch aus § 833 Satz 1 BGB anrechnen lassen muss (Schadensersatz / Schmerzensgeldanspruch . Eine Mithaftung muss sich nach Ansicht des BGH im aktuellen Urteil vom 31. Mai 2016 (AZ VI ZR 465/15) der gebissene Hundehalter nur dann nicht anrechnen lassen, wenn der andere Hundehalter vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht hat. Bundesgerichtshof



Hundebiss | Tierhalterhaftung

Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die durch typisches Tierverhalten wie etwa das Beißen eines Hundes oder Austreten eines Pferdes verursacht werden. Dies gilt nach einem Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle selbst dann, wenn das Tier die Schäden verursacht, während es sich in der Obhut einer anderen Person - etwa eines Tierarztes - befindet und der Halter damit keinerlei Möglichkeit hat, steuernd auf sein Tier einzuwirken (OLG Celle, 20 U 38/11). Das Urteil verdeutlicht erneut, wie wichtig für Tierhalter ( Hundehalter, Pferdehalter ect.) der Abschluss einer ausreichenden abdeckenden Tierhalterhaftpflichtversicherung ist. Oberlandesgericht Celle


Plötzlicher Hundebiss beim Hundetreffen
Zwei Hundehalter begegneten sich mit ihren frei laufenden Hunden. (Rottweiler , Schäferhund). Beide Hunde beschnupperten sich friedlich und entspannt. Als der Halter des Rottweilers bei der Verabschiedung seinen Hund am Halsband fasste, wurde er von dem Schäferhund angesprungen und dreimal tief in den Unterschenkel gebissen. Der gebissene Halter des Rottweilers verlangte Schmerzensgeld, was ihm auch das Gericht in voller Höhe von 600 Euro zugestand. Eine Mithaftung des verletzten Hundehalters wies das Gericht ab. Eine mitwirkende Tiergefahr des Rottweilers konnte das Gericht ebenfalls nicht anerkennen. Eine solche Mithaftung käme nur dann in Betracht, wenn es zwischen den Tieren zu einer Aggressionshandlung gekommen und der verletzte Hundehalter in diese nicht ungefährliche Situation eingegriffen hätte. Landgericht Aachen, Az.: 4 O 15/98



AG München Schmerzensgeld nach Hundebiss - Vom eigenen Hund ausgehende Gefahr ist bei der Schmerzensgeld zu berücksichtigen

Geraten zwei Hunde in Streit und erleidet die Besitzerin eines der Hunde dadurch eine Verletzung, ist die Tiergefahr, die von ihrem eigenen Hund ausging, bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Dies geht aus einem Urteil des .Amtsgericht München AZ 261 C 32374/10 hervor.

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Hundebiss | Hundeattacke | Schmerzensgeld | Schadensersatz
Hundebiss bei dem Versuch kämpfte Hunde zu trennen
Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, sie provozierte und es zu einer Hundebeisserei kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen. Er verklagte den Hundebesitzer auf Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der Leine lösen müssen, um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt. Amtsgericht Lampertsheim

Hundebeißerei: Selbstgefährdung schließt Schadenersatz bei Hundebiss aus
Versucht ein Hundehalter seinen Hund, der sich mit einem anderen Hund eine Balgerei und Beißerei liefert, von diesem fremden Hund zu trennen und wird er hierbei in die Hand gebissen, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten gegen den anderen Hundehalter. Ihm steht auch kein Schmerzensgeld zu. Denn derjenige, der beim Versuch streitende Hunde mit der Hand zu trennen, handelt grob fahrlässig und auf eigene Gefahr. Die Gefahr, von einem Hund in dieser Situation gebissen zu werden, lag besonders nahe. Landgericht Bamberg


Schmerzensgeld für Hundebiss
Das Landgericht Zwickau hat einem Jungen 2556 Euro Schmerzensgeld für einen Hundebiss zugestanden. Der damals Dreijährige war von einem Golden Retriever der Nachbarn gebissen worden und musste in Krankenhaus. Mit dem Schmerzensgeld sei den psychischen Belastungen des Opfers sowie dessen Verletzungen Rechnung getragen. LG Zwickau


Schmerzensgeld für Schockschäden nach einen Hundebiss
Eine Schülerin wurde ohne jegliche Veranlassung von einem Rottweiler angefallen. Sie trug eine großflächige Bisswunde am Unterarm davon. Bei der Schmerzensgeldbemessung wurde vom Gericht berücksichtigt, dass die Schülerin einen Schock davontrug. Angerechnet wurden dem Hundehalter 500 Euro, die er als Zahlungsauflage in dem Strafverfahren bereits an die Schülerin zu zahlen hatte. Insgesamt wurden 2.500 Euro Schmerzensgeld bemessen. OG Düsseldorf, Az.: 22 U 31/96 In einem anderen Fall wurden einem im Gesicht verletzten 8-jährigen Mädchen 10.000 Euro Schmerzensgeld zugestanden. OG Celle



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