Tiere sind keine Sachen Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil
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„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Trotz dieser Einführung des § 90 a in das BGB bleibt die Stellung das Tieres vor dem Gesetz wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt wie vor der Einführung. Solange die für Sachen geltenden Vorschriften auch weiterhin auf Tiere anwendbar bleiben, wird sich daran auch in der Zukunft nicht viel ändern.

Aus der Sicht des Gesetzgebers gehören Tiere grundsätzlich zur Gruppe der Sachen. Zudem hat der Gesetzgeber sich dazu entschlossen, aber eine wichtige Änderung im Schadensersatzrecht beim Kauf eines Tieres vorzunehmen. In § 253 II 2 BGB ist seitdem bestimmt, dass, die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert übersteigen. Daraus ergibt sich nun eine höhere Grenze für die Abgrenzung zwischen Heilung oder Tötung.

Der Tierschutz wurde durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit, in das Grundgesetz aufgenommen. Dieser Entscheidung stimmte der Bundesrat am 21.6.2002 zu. Somit ist die Neufassung des Grundgesetzes zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um die drei Worte „und die Tiere" erweitert und lautet nun:

Art. 20a Grundgesetz:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."


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