Leinenpflicht & Leinenzwang in Deutschland

Hund muss an die Leine - Warum muss ich meinen Hund anleinen und Wo gilt die Leinenpflicht?

Hund sind so zu Halten das von ihnen keine Gefahr aus geht. Deswegen gilt an machen öffentlichen Plätzen zum Schutz eine Anleinpflicht.

NRW regelt die Anleinpflicht wie folgt:

Zur Vermeidung von Gefahren sind Hunde in den nachfolgenden Bereichen an einer geeigneten Leine zu führen (§ 2 Absatz 2 LHundG NRW).

in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Durch die Düsseldorfer Straßenordnung werden diese Bereiche erweitert um - auch nicht umfriedete - Grünanlagen, Freizeitanlagen und Wälder.

Auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Friedhöfe dürfen Tiere überhaupt nicht - auch nicht angeleint - mitgenommen werden!

In diesem Zusammenhang weisen wir auf den bestehenden Bußgeldkatalog hin.
Wo dürfen Hunde frei laufen?

An verschiedenen Stellen in den Nordrhein-westfälischen Stadt wie in Düsseldorf dürfen Hunde - mit Ausnahme gefährlicher Hunde und der sog. "Hunde bestimmter Rassen" - unangeleint laufen. Zu nennen sind hier vor allem die Oberkasseler Rheinwiesen unterhalb des Deiches sowie gekennzeichnete Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet.

Außerdem gibt es in Düsseldorf diverse Hundeauslaufplätze, hier dürfen alle Hunde frei laufen. Gefährliche Hunde und Hunde müssen aber weiterhin ihren Maulkorb tragen.

Selbstverständlich ist stets auf andere Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, sie dürfen keinesfalls gefährdet werden und natürlich muss der Hundekot vom Halter beseitigt werden.

Zur Übersicht über Hundeauslaufplätze und Hundefreilaufflächen nutzen Sie bitte die Seiten des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes.


Wo eine Anleinpflicht für Hunde existiert
Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.

Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.

Bundesweit gibt es zahlreiche Besitzer von Haustieren. Der Hund führt dabei Platz eins der beliebtesten Haustiere an. Dementsprechend lassen sich in Deutschland zahlreiche Hunde und Ihre Halter finden.

Hunde braucht viel Auslauf und müssen mindestens viermal am Tag zum Geschäft verrichten raus. Viele Hundebesitzern stellt sich hierbei die Frage, ob ein Leinenzwang in Deutschland für Hunde existiert.

Generell gibt es in Deutschland zum Hunde anleinen kein einheitliches Gesetz, da jedes Bundesland und jede Stadt die Hundanleinpflicht für sich individuell regeln kann. Wie die allgemeinen Vorschriften sind und an welchen Orten meist ein Leinenzwang herrscht, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.


Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht

Für ganz Deutschland gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde keine einheitliche Richtlinie. In den Bundesländern gibt es daher unterschiedliche Bestimmungen, ob Hunde generell an der Leine zu führen sind oder ob gerade an speziellen Orten eine Leinenpflicht besteht.

Dies sollte daher jeder Hundebesitzer vorher in Erfahrung bringen, gerade wenn Sie in eine fremdes Bundesland mit Ihrem Hund reisen und einen Ausflug in einen Park oder nahegelegenen Wald unternehmen. Denn in vielen Wald- und Landschaftsverordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es für die Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald.


Aber nicht nur zu den üblichen Jagdzeiten besteht für Hunde ein Leinenzwang im Wald. So steht im § 83 Abs. 2 Satz 8 im Landeswaldgesetz (LWaldG) für Baden-Württemberg beispielsweise:

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt. (…)

Demnach ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hunde an den genannten Orten frei laufen gelassen werden. Dies kann, je nach der Einzelfallentscheidung, mit einem Bußgeld belegt werden.

Gesetze und Verordnungen in Städten zur Leinenpflicht
Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.

Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.

Insbesondere in größeren Städten sind meist mehrere Parks und Grünanlagen zu finden. Hundehalter lassen hier gern ihre Hunde frei laufen. Dies kann allerdings zu Schwierigkeiten führen, da hier auch Fahrradfahrer, Jogger und Kinder unterwegs sind.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist hierbei sehr wichtig. Da dies allerdings nicht immer klappt und in Großstädten häufig auch schwer zu kontrollieren ist, gibt es abhängig von den jeweiligen Bundesländern allgemeine Gesetze zum Leinenzwang.

So gibt es beispielsweise extra Hundegesetze und Hundehalterverordnungen in denen die Richtlinien zur Leinenpflicht für das jeweilige Bundesland aufgeführt sind. Die meisten haben verabschiedet, dass in Parks oder in öffentlichen Gebäuden und an diversen beliebten touristischen Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, ein Leinenzwang für Hunde besteht.

In Leipzig gibt es zudem eine Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt, in welcher auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist. So heißt es hier im § 16 zur Tierhaltung:

(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen (Anlage 2) ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz sowie Hütehunde während der Schafweidehaltung.


Listenhunde

Sonderregelungen zum Leinenzwang bei Listenhunden
Eine Leinenpflicht für Hunde besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.

Eine Leinenpflicht für Hunde,besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.

Bezüglich der Tierhalterhaftung gilt ähnlich wie bei der Maulkorbpflicht auch ein Leinenzwang bei bestimmten Hunden. So soll auf eine besondere Gefahrenabwehr Wert gelegt werden, insbesondere bei Hunden die als gefährliche und bissige Hunde gelten. Auch Listenhunde oder umgangssprachlich meist als Kampfhunde bezeichnet, sollten immer an der Leine geführt werden.

In Deutschland gelten die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde. Diese sollten insbesondere an öffentlichen Orten immer angeleint sein.


Wie wird ein Verstoß gegen den Leinenzwang geahndet?

Gemäß den Regelungen, gilt ein Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden, als Ordnungswidrigkeit. Hierbei werden Bußgelder verordnet. Sollten Sie also durch einen Park spazieren mit einem nicht angeleinten Hund, in einer Stadt in der für diese Orte Leinenzwang herrscht und es gibt Beschwerden von anderen Personen, dann kann hier ein Bußgeld drohen.

Geldbußen bis zu maximal 50.000 Euro können dabei anfallen. Generell fällt der Betrag jedoch um einiges geringer aus.

Das hängt allerdings von dem jeweiligen Einzelfall ab sowie der eigentlichen Gefährdung von anderen Menschen. Eine Überwachung und Kontrolle nehmen die Ordnungsämter und Veterinärämter vor. Häufig weisen auch Schilder daraufhin, an welchen Orten es nicht gestattet ist, seinen Hund frei laufen zu lassen.

Anleinpflicht an öffentlichen Orten und in Nahverkehrsmitteln

Gerade an beliebten Orten in der Stadt, an denen sich viele Menschen aufhalten oder an Plätzen, welche häufig besucht werden, da sie als touristische Attraktion gelten, ist in der Regel einen Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben.
Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.

Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.

In Bussen und Bahnen sind meist auch Hinweise durch Schilder und Markierungen zu finden, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Denn hier sind die Tiere in einer ungewohnten Situation und befinden sich in einer Umgebung auf engsten Raum, auch mit Kindern. Wenn ein Hund gut erzogen ist, kann dieser in einem lauten und beengten Verkehrsmittel Angst bekommen und andere Personen verschrecken.

Daher sollte hier auf die mitfahrenden Menschen Rücksicht genommen werden. Selbst wenn der Hund ruhig und wohlerzogen ist, gibt es Menschen die Angst vor Hunden haben und verschreckt auf nicht angeleinte Tiere reagieren. Diesbezüglich sollten Hundehalter an die mitfahrenden Personen denken.

Welche Hundeleine bietet sich an?

Eine Hundeleine muss auch nicht zwangsläufig eine Einschränkung für den Hund beim Auslauf sein. Mittlerweile bieten einige Hersteller Leinen und Halsbänder sowie ganze Hundegeschirre mit einem guten Tragekomfort an. Je nach Verarbeitung und Qualität ist die Leine, das Halsband oder das gesamte Geschirr noch weniger stören für den Hund.

Viele Leinen sind zum Ausrollen erhältlich, sodass trotz Leinenzwang der Hund eine große Bewegungsfreiheit hat und nicht streng und ohne richtig laufen zu können an der Leine geführt werden muss. Leinen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Je nach Länge und Material kann dabei ein Tierhalter verschiedene Leinen in Fachgeschäften finden.

Zudem sind diese so stabil, wenn Nylon oder Leder gewählt wird, dass sie bei jeder Wetterlage genutzt werden kann. Gesonderte Leinen für bestimmte Aktivitäten sind ebenfalls empfehlenswert. Daher gibt es auch extra Joggingleinen. So steht der großen Auslaufrunde trotz Leinenpflicht nichts mehr im Wege.


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