Beißvorfall: Hundebeißvorfall und die Rechtsfolgen


Nach einem Beißvorfall bei dem ein Mensch oder ein Tier verletzt wurden, kommt es häufig zu einer Anzeige bei der Polizei bzw. Ordnungsbehörde. Nach einer Anhörung wie es zum dem Hundebeißvorfall kam, entscheidet die zuständige Behörde, ob der Hund aufgrund der Aussagen zum Beißvorfall als gefährlich im Sinne der jeweiligen Landeshundegesetze und Gefahrhundeverordnungen einzustufen ist.

Beißvorfall auf rechtlicher Ebene im Verwaltungsrecht


Im Zuge der Gefährlichkeitsfeststellung des Hundes darf die Behörde Maßnahmen und Auflagen für die weitere Haltung des Hundes verhängen. Diese Maßnahmen, die nach einem Beißvorfall erteilt werden richten sich nach dem jeweils geltenden Landeshundegesetz Ihres Bundeslandes.
Informationen zu den einzelnen Landeshundegesetzen finden Sie hier.

Jeder Hundehalter auch von kleinen und sonst folgsamen Hunden kann nachdem ein Beißvorfall gemeldet wurde, davon betroffen sein, dass sein Hund als „gefährlich“ eingestuft werden kann. Meist werden aufgrund eines Hundebeißvorfalls zuerst „sanfte“ Auflagen zur Hundehaltung erteilt. Die Behörden besitzen einen Ermessensspielraum in dem sie sich bewegen dürfen.


Je schwerer der Beißvorfall war, aufgrund dessen eine Einstufung als „gefährlicher“ Hund erfolgt, umso härter können die Auflagen zur Hundehaltung und Maßnahmen der Behörde ausfallen. —> Verfahren Einstufung als gefährlicher Hunde


Rechtliche Folgen eines BEISSVORFALL UNTER HUNDEN

Welche Maßnahmen können von der Behörde nach einem Hundebeißvorfall erfolgen?


Nach einem Beißvorfall erfolgen auf rechtlicher Ebene folgende Maßnahmen:


  • Leinenzwang (der Hund ist an der kurzen Leine zu führen)
  • Maulkorbzwang (Maulschlaufe ist nicht ausreichend)
  • Maulkorb – und Leinenzwang
  • Wesenstest: Gutachten, das die Gefährlichkeit des Hundes widerlegen soll
  • Sachkundenachweis des Hundehalters
  • Führen des Hundes nur durch Personen, die körperlich in der Lage sind den Hund zu führen und welche das 18. Lebensjahr vollendet
  • Verbot der Führung des Hundes durch bestimmte Personen
  • ausbruchssichere Haltung des Hundes auf einem Grundstück (Auflage zur Hundehaltung: ausreichende Höhe eines Zaunes, Durchgangsschleuse)
  • Haltungsuntersagung des Hundes mit der Konsequenz der Beschlagnahmung und Unterbringung in ein Tierheim zwecks Weitervermittelung an neue Hundehalter
  • Anordnung der Euthanasierung des Hundes, die nur in schweren Ausnahmefällen


HUNDEBEISSVORFALL: Was kann nach einem Hundebeißvorfall und einer Anzeige beim Ordnungsamt mit dem Hund passieren? Was kommt auf den Hundehalter nach einem Beißvorfall im schlimmsten Fall zu?


Nachdem der Beißvorfall bei der Polizei oder dem Veterinäramt angezeigt wurde droht dem Hundehalter im schlimmsten Fall, dass der Hund weggenommen werden und ins Tierheim zur Weitervermittlung gebracht werden kann und in machen Fällen sogar, dass die Behörde die Euthanasierug des Hundes anordnet.


Zu Beachten!
Bei der Beurteilung von Beißvorfällen ist der gesamte Geschehensablauf einschließlich der Begleitumstände zu würdigen. Zur Bewertung des Hundebeißvorfalls sind die gesamten Abläufe und Umstände genau zu erheben. Dazu ist zunächst festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Beißvorfall handelt!



BEISSVORFALL: Wann darf ein Hund beißen? Wann ist ein Hundebeißvorfall gerechtfertigt?



Hundebeißvorfall unter Hunden: Ein Hund darf beissen, wenn er sich verteidigt oder die Verletzung des geschädigten Hundes aufgrund eines kurzen Kampfes nach einem Sozialkontakt mit Austausch von Drohsignalen, da es sich um„gleichartige Reaktion bei anderen Hunden“ handelt, also um ein Verhalten, dass im Regelfall nicht als gesteigert aggressiv einzustufen ist. Somit wären die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen wie Maulkorb-und Leinenzwang, Wesenstest, Sachkundenachweis nach einem Beißvorfall ungerechtfertigt.Schadensersatz und Schmerzensgeld Forderungen können aber dennoch auf den Hundehalter zukommen.


Beißvorfall und keine Bissverletzung


Ein Beißvorfall ist oftmals gegeben wenn eine durch Zubeißen eines Hundes entstandene Beschädigung (zum Beispiel Quetsch- oder Risswunde) festzustellen ist. Jedoch ist jede Beschädigung ist Folge Beißvorfalles (Kein Beißvorfall bei Kratzverletzungen) oder im Sinne einer Bissigkeit relevant (zum Beispiel zufällige Verletzungen im Rahmen von Spielhandlungen). Waren zwei oder mehrere Hunde bei einem Beißvorfall beteiligt ist insbesondere festzustellen, welcher der beteiligten Hunde unter welchen Umständen gebissen hat.


Hundebeißvorfall: Hundebiss muss beweisbar sein


Ein bestrittener und nicht beweisbarer Hundebiss durch einen Hund gegenüber einem anderen Hund führte zur Aufhebung des Feststellungsbescheids der Ordnungsbehörde.


HUNDEBEISSVORFALL UNTER HUNDEN: Gerechtfertigter Hundebiss


Hundebeißvorfall unter Hunden: Auseinandersetzungen zwischen (insbesondere gleichgeschlechtlichen) Hunden sind nicht ungewöhnlich. Sie spielen sich bei Hunden in den meisten Fällen, in gehemmt aggressiver Weise ab, das heißt dass Hunde normalerweise bei Auseinandersetzungen nicht unmittelbar mit Beschädigungsbeißen reagieren. Die Hunde zeigen zunächst Drohverhalten. Wenn sich nicht einer der Kontrahenten unterwirft oder entfernt, kann der Konflikt eskalieren und es kann zu einem Kampf kommen. Verletzungen entstehen dabei häufig eher zufällig und sind meist oberflächlich.

Ein Eingreifen durch Menschen ist hierbei meist nicht notwendig. Wird in eine Hundebeißerei eingegriffen, so besteht auch bei zunächst gehemmt ausgetragenen Auseinandersetzungen der Hunde häufig ein erhebliches Verletzungsrisiko für die ausführende Person.

Hundebeißsituationen sind dementsprechend bei Hunden, die sich kennen und die bekanntermaßen nicht miteinander verträglich sind vorzubeugen. Beide Hundehalter sind hierbei besonders in der Pflicht, Konfrontationen mit der Gefahr eines Hundebeißvorfall zu vermeiden.


Hundebiss: Darf mein Hund sich wehren und beissen?



Erfolgte die Hundebiss - Verletzung des geschädigten Hundes aufgrund solch eines kurzen Kampfes nach einem Sozialkontakt mit Austausch von Drohsignalen, dann kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine „gleichartige Reaktion bei anderen Hunden“ handelt, also um ein Verhalten, dass im Regelfall nicht als gesteigert aggressiv einzustufen ist und somit nicht der Definition der Bissigkeit entspricht, sofern nicht im Einzelfall besondere Verhältnisse vorliegen.


Wichtig!: Ein Beißvorfall umfasst mehrere Rechtsgebiete das Verwaltungsrecht, Schadensrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie dem Strafrecht.



Seit 20 Jahren - Ihre Kanzlei für alle Rechtsfragen rund um die Hundehaltung: Ackenheil Anwaltskanzlei


Als eine der führenden Kanzleien für Tierrecht und Spezialisten für Hunderecht versteht es sich von selbst, dass durch stetige Weiterbildung, im Blick auf die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die Kenntnis deren praktische Anwendbarkeit für eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Rechte unabdingbar sind.

Zu unserer derzeit 13 Mann starken Kanzlei zählen zudem 8 Hunde, sodass uns hundetypische Verhaltensweisen, Hunderassen zugesagten Eigenschaften sowie Hundehalter typisches "Fehlverhalten" mehr als geläufig sind. Gerade in der Beratung von BEISSVORFÄLLEN und deren rechtlichen Folgen können wir eine mehr als 20jährige bundesweite Expertise vorweisen.

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Ordnungsrechtliche Grundlagen und Praxis - Problemfall Hund
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Diese Fachbuch umfasst die gesetzlichen Hintergründe für behördliches Tätigwerden und Auflagen zur Hundehaltung, Hundeeißvorfällen und.
In diesem Fachbuch finden Sie u.a.:

  • Rechtsprechung zu sämtlichen Problemfeldern, wie der Untersagung der Hundehaltung, Maulkorb-und Leinenzwang bis zur Tötung eines Hundes von Amts wegen z.B aufgrund von einem BEISSVORFALL UNTER HUNDEN
  • Rechtsgrundlagen rund um die Erlaubnispflicht für Hundetrainer / Hundeschulen
  • Alles Rund um den Umgang und Probleme mit Hunden in der Kommune

Sie erhalten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Hintergründe und die aktuelle Rechtsprechung. Dabei wird für die juristische Bewertung sowohl die landes- wie auch die bundesrechtliche Ebene herangezogen.

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Sie werden Schritt für Schritt durch die Problemfelder rund um den Hund geführt und lösen so Ihren konkreten Fall. Dieses Buch wurde vom Praktiker für Praktiker verfasst.

Weiteres aus dem Inhalt:

  • Allgemeines und Begriffe zu Rechtsproblemen rund um die Einstufung von Hunden (gerade nach einem BEISSVORFALL UNTER HUNDEN)
  • Sonstige Gefährdung durch Hunde
  • Auflagen zur Hundehaltung
  • Anleinpflicht und Leinenzwang nach BEISSVORFALL UNTER HUNDEN
  • Maulkorbzwang
  • Lärm durch Hunde
  • Herrenlose Hunde und Fundhunde
  • Rechtsprobleme rund um Listenhunde / gefährliche Hunde nach einem Vorfall (BEISSVORFALL)
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