Gewerbsmäßige Zucht oder Hobbyzucht: Wann ist eine Zucht gewerbsmäßig?
Wann wird aus einer Hobbyzucht eine gewerbsmäßige Zucht nach dem Tierschutzgesetz?
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
  • Hundezucht: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr —> gewerbsmäßige Hundezucht Erlaubnis § 11 Abs. 1 Nr. 8a TierSchG
  • Katzenzucht: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr
  • Kaninchen, Chinchillas mehr als 100 Jungtiere pro Jahr
  • Meerschweinchen mehr als 100 Jungtiere pro Jahr
  • Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils mehr als 300 Jungtiere pro Jahr
  • Reptilien mehr als 100 Jungtiere pro Jahr
  • Schildkröten mehr als 50 Jungtiere pro Jahr
  • bei Vögeln liegt in der Regel Gewerbsmäßigkeit vor, wenn regelmäßig mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße gehalten werden und mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche
  • Kakadu und Ara 5 Zuchtpaare
  • bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2.045,00 Euro jährlich zu
    erwarten ist.

Gewerbsmäßige Zucht nach dem Tierschutzgesetz
Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Tierschutzgesetzes wird u.a. dann angenommen, wenn die Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden.
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