Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 TierSchHuV - Die Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung 2021 - Tierrecht Experte Anwalt Ackenheil

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 Die wichtigsten Änderungen für Hundezüchter und Hundehalter

Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten. So darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Zudem wird eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen vorgegeben. Dies gilt auch für anderes als das gewerbsmäßige Züchten von Hunden.

Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Was wird sich für Hundezüchter ändern?

  • nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen dürfen von einer Person betreut werden
  • Wurfkiste mit Temperatur von 18. Grad
  • mindestens 4 Stunden täglicher Umgang mit den Welpen


Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten
Außerdem wird ein Ausstellungsverbot für Hunde geregelt, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.


Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022: Was wird sich für Hundehalter ändern?

  • Ausbildung von Herdenschutzhunden benötigen keine Hundehütte wenn ausreichender sonstiger Witterungsschutz vorhanden ist
  • keine Anbindehaltung von Hunden
  • kein Stachelhalsband

Für die besonderen Bedingungen beim Einsatz und der Ausbildung von Herdenschutzhunden werden nunmehr spezielle Regelungen getroffen. So wird u.a. klargestellt, dass das Vorhalten einer Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist, wenn ein anderer ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zur Verfügung steht.
Die Anforderungen an die Hundehaltung werden konkretisiert und verschärft. So wird die Anbindehaltung von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.


Informationen zur neuen Tierschutz-Hundeverordnung 2022

Die Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 (in Kraft ab dem 01.01.2022): Neue Tierschutz-Hundeverordnung 2022 TierSchuHuV

Vergleich alte Tierschutz-Hundeverordnung mit neuer Tierschutz-Hundeverordnung TierSchuHuV 2022

Damaliger Referentenentwurf zur neuen Tierschutz-Hundeverordnung

Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung 10.05.21

Empfehlungen der Ausschüsse zur Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung 11.06.21

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung 25.06.21

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung 24.09.21




Derzeitige Umsetzung:

Die Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung gerade im Bezug der Qualzucht sind äußerst offen und schwammig formuliert. Da es leider bis heute an konkreten und umfassenden Vorgaben fehlt, was als Qualzucht gelten soll und wie man den Verdacht einer Qualzucht ausräumen kann, entstehen auf Seiten aller Parteien der Veterinärämter, Vereinen, Hundezüchtern, Ausstellern, Hundetrainern und Hundesport-Veranstaltern große Unsicherheit. Die Veterinärämter müssen derzeit eigenständig und ohne konkrete Vorgaben eigene Konzepte zur Umsetzung erstellen. Das Ergebnis ist ein uneinheitliches Vorgehen, das mitunter in unverhältnismäßige oder sogar schlimmstenfalls tierschutzwidrige Anordnungen ausartet. Die Vollzugsbehörden benötigen daher klare Handlungsvorschriften um eine rechtssichere Umsetzung des Ausstellungsverbot nach § 10 Abs. 2 der TierSchHuV anwenden zu können. Weitere Dialoge werden zwischen den Parteien von Nöten sein, um eine sinnvolle Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung zu gewährleisten.



Als Hundezüchter, Hundesportler oder auch Hundehalter wird Ihnen ein Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung vorgeworfen? Sie suchen eine Kanzlei, die spezialisiert auf das Tierschutzrecht ist?
In diesen Verfahren sieht sich der Züchter, Veranstalter oder auch der Hundehalter häufig einem übermächtigen Gegner, der Veterinärämter, gegenüber, die über vermeintliche Spezialkenntnisse, aufgrund von Personal- und Sachmitteln verfügt und daher von der Ausgangssituation her klar im Vorteil scheint. Hier sollte man bereits aus Gründen der „Waffengleichheit“ einen im Umgang mit den Veterinärämtern versierten und auf Tierschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt zurückgreifen.

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Veröffentlichungen Autorentätigkeit und Seminare Rechtsanwalt Ackenheil



Herr Rechtsanwalt Ackenheil veröffentlicht regelmässig in zahlreichen Onlineportalen und Fachzeitschriften Fachbeiträge zum Tierschutzgesetz und den einzelnen Verordnungen.

SitzPlatzFuss 48 Buchmagazin für Hundetrainer und Berufe rund um den Hund: Französische Bulldogge, Mops und Co. unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten (RECHTSANWALT ANDREAS ACKENHEIL)

Aus dem Inhalt: In den letzten Monaten hat die Hundewelt online vor allem über ein Thema diskutiert: das Qualzuchtgutachten der Bundesregierung und die darauf basierenden Änderungen im Tierschutzgesetz, die zu einem Ausstellungsverbot für unzählige Hunde aufgrund (vermeintlicher) Qualzuchtmerk­male geführt haben. Petitionen wurden gestartet, viele Hundehalter*innen liefen Sturm. Theoretisch können auf dieser Gesetzesgrundlage nun beispielsweise Blue­ Merle­ Hunde ebenso von Begleithundeprüfungen wie von Agility­ Turnieren oder Zuchtausstellungen ausgeschlossen werden. Christine Streubel erklärt in ihrem Artikel, ob der Merle­ Faktor überhaupt ein Qualzuchtmerkmal ist, und Andreas Ackenheil ordnet den Inhalt des Qualzuchtgutachtens rechtlich für Sie ein. Zum Buchmagazin



Seminar Laboklin Weiterbildung & Rechtsanwalt Ackenheil Qualzucht und die neue Tierschutz-Hundeverordnung aus rechtlicher Sicht



Thematik: Qualzucht und neue Tierschutz-Hundeverordnung

Referenten: Rechtsanwalt Andreas Ackenheil

Zielgruppe: Züchter, Hundezüchter, Hundehalter, Tierärzte und Interessierte

Wann?: 30.07.2022 10:00 - 14:00

Wo?: Online zur Anmeldung

Kosten: 49 Euro

Live und Aufzeichnung


Inhalt des Seminars:

In diesem Webseminar wird Ihnen das Thema Qualzucht und die weiteren Regelungen aus der neuen Tierschutz-Hundeverordnung näher gebracht. Was ist eine Qualzucht, wie wirkt sie sich rechtlich aus?

Was muss der Hundezüchter oder auch Hundehalter nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung beachten? Insoweit werden die gesetzlichen Grundlagen des Tierschutzgesetztes und der neuen Tierschutz-Hundeverordnung näher beleuchtet.

Ihnen werden die Problemfelder unter anderem im Bereich der Hundezucht und der Hundeausstellungen näher gebracht.

Anhand von praktischen Fällen erhalten Sie einen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung. Das Seminar richtet sich an Hundehalter, Hundezüchter und Tierärzte / Behördenmitarbeiter und Interessenten, die sich über das Thema objektiv informieren möchte Insbesondere werden die verschiedensten Missverständnisse in der Umsetzung der neuen Tierschutz-Hundeverordnung angesprochen und die möglichen rechtlichen Vorgehensweisen aufgezeigt. Online zur Anmeldung
Fachbuch für behördliche Auflage Hundehaltung Ackenheil
Ordnungsrechtliche Grundlagen und Praxis - Problemfall Hund
Anwalt Ackenheil - Fachbuch Auflage 2021

Als erfahrener Experte in der Rechtsberatung rund um das Spannungsfeld zwischen Behörden, Mitbürgern und Hundehaltern hat Rechtsanwalt Ackenheil dieses Fachbuch rundum neu überarbeitet und aktualisiert.

Diese Fachbuch umfasst die gesetzlichen Hintergründe für behördliches Tätigwerden und behördlichen Auflagen.
In diesem Fachbuch finden Sie u.a.:
  • Rechtsgrundlagen rund um die Erlaubnispflicht für Hundetrainer / Hundeschulen
  • Rechtsprechung zu sämtlichen Problemfeldern, wie der Untersagung der Hundehaltung, Maulkorb-und Leinenzwang bis zur Tötung eines Hundes von Amts wegenAlles Rund um den Umgang und Probleme mit Hunden in der Kommune

Sie erhalten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Hintergründe und die aktuelle Rechtsprechung. Dabei wird für die juristische Bewertung sowohl die landes- wie auch die bundesrechtliche Ebene herangezogen.

Ordnungsrechtliche Grundlagen klar ersichtlich

Sie werden Schritt für Schritt durch die Problemfelder rund um den Hund, §11 Tierschutzgesetz und der Hundetrainererlaubnis geführt und lösen so Ihren konkreten Fall.
TierSchHuV 2021: Tierschutz Hundeverordnung 2021 - Was hat sich geändert? Anwalt Ackenheil